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Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden. Es enthält Bestimmungen darüber, wer unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke erwerben darf; es beschränkt deren Verpfändung, Teilung und Zerstückelung.
Vor der Einführung des BGBB waren die Normen, die das bäuerliche Bodenrecht betrafen, auf diverse Gesetze verteilt. Mit dem Erlass des BGBB wurden die Normen, die das bäuerliche Bodenrecht betreffen, in einem Gesetz zusammengefasst.
Der Zweck des Gesetzes ist:
1. das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und die Struktur der Landwirtschaft zu verbessern;
2. die Stellung des Selbstbewirtschafters zu stärken;
3. übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.
Das BGBB ist eng verflochten mit dem Raumplanungsgesetz. Darin wird definiert, wie das zur Verfügung stehende Land zu nutzen ist und dass eine Einteilung des Bodens in verschiedene Zonen erfolgt.
Den angestrebten Schutz der schweizerischen Landwirtschaft erreicht das Gesetz über mehrere Definitionen. So stellt das Gesetz fest, was ein landwirtschaftliches Grundstück ist und dass so genannte landwirtschaftliche Gewerbe existieren.
Landwirtschaftlich ist ein Grundstück, wenn es - faktisch landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Das Zerstückelungsverbot verbietet es, Teile von landwirtschaftlichen Grundstücken abzutrennen, die kleiner als 25 Aren sind.
Ganze landwirtschaftliche Grundstücke dürfen dann nicht veräussert werden, wenn sie zu einem landwirtschaftlichen Grundstück gehören
Da diese Regeln, strikt befolgt, bei weitem zu eng und daher nicht sachgerecht wären, werden sie durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Auf der anderen Seite muss der potentielle Erwerber der Grundstücke wiederum über eine Bewilligung zum Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke oder Gewerbe verfügen.
In der Völkerrechtswissenschaft haben sich drei Klassifizierungen der Internationalen Organisationen durchgesetzt: nach Aufgaben, nach Wirkungskreis und nach ihren Befugnissen. Besonders verbreitet ist die Klassifikation nach den Aufgaben. In dieser Klassifikation unterscheidet man:
• Internationale Organisationen mit zahlreichen Aufgaben - die Vereinten Nationen , die Europäische Union (EU)
• Sicherheitspolitische Organisationen
• Verteidigungsbündnisse
• Organisationen mit wirtschaftspolitischen Aufgaben
• Organisationen mit sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Aufgaben (UNESCO),
• Organisationen, die allein mit rechtsprechenden Aufgaben betraut sind. Dies sind insbesondere der Internationale Seegerichtshof (ISGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH).
Die Vereinten Nationen sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm noch während des Zweiten Weltkrieges einen Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern.
70 Prozent der Aktivitäten der UN sind Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe
Die Tätigkeitsfelder liegen damit hauptsächlich bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
[Internationaler Strafgerichtshof]
Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in den Haag (Niederlande). Seine Zuständigkeit umfasst vier Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.
Der Internationale Strafgerichtshof zählt über 300 Mitarbeiter.
Der Gerichtshof kann nur über Individuen und nicht über Staaten zu Gericht sitzen.
Im Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z. B. die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes und des Verbotes der Doppelbestrafung.
Bisher sind 119 Staaten dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beigetreten:
Finanzrecht ist ein Rechtszweig des öffentlichen Rechts; es umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die sich auf den Staatshaushalt, auf die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen, der Unternehmen und der Staatsbürger, ferner auf Geld und Wertpapiere beziehen.
Die Funktion des Finanzrechts ist es, einen stabilen und rechtsmäßigen Finanzgrund zu sichern und die Entwicklung und den Wohlstand zu fördern.
Das Finanzrecht gliedert sich an: Staatshaushaltsrecht, Finanzrecht der örtlichen Selbstverwaltungen, Recht betreffs öffentlich-rechtlicher Abgaben, Zollrecht, Währungsrecht, Devisen- und Wertpapierrecht, Steuerrecht.
Das Steuerrecht regelt, welche Arten von Steuern es gibt, nach welchen Grundsätzen sie erhoben werden und wie sich das Steueraufkommen verteilt.
Die Vielzahl der erhobenen Steuern wird unter verschiedenen Aspekten systematisiert.
Die Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern beruht auf dem Finanzverfassungsgesetz.
Personen- und Sachsteuern unterscheiden sich durch den Steuergegenstand.
Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern bezieht sich auf die Überwälzung der Steuerbelastung. Direkte Steuern sind dabei jene, bei denen Steuerzahler und Steuerträger identisch sein sollen und indirekte Steuern jene, bei denen der Steuerzahler die Steuerbelastung weiterwälzen kann.
Allgemeine Steuern stehen zur Finanzierung aller Staatsausgaben zur Verfügung und unterscheiden sich damit von Zwecksteuern.
Darüber existiert eine Gliederung nach Steuergegenstand in: